Zurück zum Live-Rechner & Anschreiben für Fitnesstrainer

E-Rechnungspflicht 2025/2026 für Fitnesstrainer

⚠️ Achtung: Handlungsbedarf ab 01.01.2025!

Ab 2025 ist die Empfangspflicht für B2B-Rechnungen gesetzlich verpflichtend. PDFs erfüllen NICHT die Anforderungen!

🚀 E-Rechnungspflicht meistern mit FastBill

100% GoBD-konform

XRechnung & ZUGFeRD

Deutscher Server

DATEV-Schnittstelle

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Ab 2025 müssen alle Unternehmen B2B-Rechnungen empfangen können. Ab 2026 wird die Sendepflicht eingeführt.

Warum für Fitnesstrainer wichtig?

Fitnesstrainer im B2C-Studiobereich sind vorerst entlastet. Aber Vorsicht: Sobald Sie Firmenfitness für Unternehmen anbieten oder als Subunternehmer für Fitnessketten Kurse auf Rechnung geben, betreiben Sie B2B-Geschäft und unterliegen der E-Rechnungs-Empfangspflicht!

Eine professionelle Cloud-Software wie FastBill automatisiert diesen Prozess.

Starten Sie jetzt mit FastBill!

Jetzt kostenlos testen →
Zurück zum interaktiven Live-Rechner & Anschreiben für Fitnesstrainer

Erstellen Sie jetzt Ihre eigene professionelle Rechnung mit unserem kostenlosen Tool