Kleinunternehmer-Rechnung für Fotograf
Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis
Wichtig für Fotograf als Kleinunternehmer
Für Fotografen ist die Kleinunternehmerregelung ideal beim Start mit Privatkunden (B2C), da Sie 19% günstiger anbieten können als etablierte Studios. Achtung bei teuren Kamera-Investitionen: Hier verfällt der Vorsteuerabzug!
RECHNUNG
Rechnungsnummer: KU-2026-0966
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Rechnungsdatum
13.06.2026
Rechnungssteller
Lichtblick Fotografie
Musterstraße 42
10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890
Rechnungsempfänger
Max Mustermann
Kundenweg 15
80331 München
Leistungspositionen
| Pos | Beschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Fotoshooting (inkl. Equipment und Nachbearbeitung) | 750,00 € |
| 2 | Einräumung der Nutzungsrechte für Website und Social Media | 350,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)
Zahlungsbedingungen
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:
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Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.
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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Vorjahresumsatz 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.
Lichtblick Fotografie • Inhaber: Lisa Hoffmann • Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX
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