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E-Rechnungspflicht 2025/2026 für Immobilienmakler

⚠️ Achtung: Handlungsbedarf ab 01.01.2025!

Ab 2025 ist die Empfangspflicht für B2B-Rechnungen gesetzlich verpflichtend. PDFs erfüllen NICHT die Anforderungen!

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Was ist die E-Rechnungspflicht?

Ab 2025 müssen alle Unternehmen B2B-Rechnungen empfangen können. Ab 2026 wird die Sendepflicht eingeführt.

Warum für Immobilienmakler wichtig?

Maklercourtagen fallen oft im B2B-Bereich an (Gewerbeimmobilien oder Vermittlung für Firmen). Hier müssen die hohen Provisionsrechnungen gesetzeskonform als E-Rechnung übermittelt werden. Schützen Sie Ihre Courtage-Ansprüche durch rechtssichere IT-Infrastruktur.

Eine professionelle Cloud-Software wie FastBill automatisiert diesen Prozess.

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