Kleinunternehmer-Rechnung für Webentwickler
Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis
Wichtig für Webentwickler als Kleinunternehmer
Für Webentwickler, die neben dem Studium oder Hauptberuf Webseiten für lokale Kleinbetriebe bauen, spart § 19 UStG massig Zeit bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Perfekt, solange keine teure Server-Infrastruktur eingekauft wird.
RECHNUNG
Rechnungsnummer: KU-2026-4924
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Rechnungsdatum
13.06.2026
Rechnungssteller
Digital Solutions
Musterstraße 42
10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890
Rechnungsempfänger
Max Mustermann
Kundenweg 15
80331 München
Leistungspositionen
| Pos | Beschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Webseiten-Entwicklung: Landing Page mit CMS-Integration | 1.600,00 € |
| 2 | SEO-Optimierung und Responsive Design Anpassungen | 450,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)
Zahlungsbedingungen
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:
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Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.
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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Vorjahresumsatz 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.
Digital Solutions • Inhaber: Daniel Fischer • Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX
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